In Deutschland gibt es keine festen Regeln dafür, wie viel eine Person während einer Ausbildung nebenbei verdienen darf. Allerdings muss der Lohn, den eine Person während ihrer Ausbildung verdient, in der Regel dem tariflichen oder ortsüblichen Lohn entsprechen. Das bedeutet, dass die Person während ihrer Ausbildung einen Lohn erhalten sollte, der dem Lohn entspricht, den andere Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Position in der gleichen Region erhalten.
In der Praxis handelt es sich bei den meisten Nebentätigkeiten um sogenannte Minijobs mit maximal 450 Euro pro Monat. Es gibt aber keine gesetzlichen Grenzen nach oben. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Ausbildung nicht unter dem Minijobs leidet. Solche Minijobs sind für dich steuer- und sozialabgabenfrei.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ausbildung an sich die Haupttätigkeit während der Ausbildungszeit ist und dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb Vorrang hat. Das bedeutet, dass der Ausbildungsbetrieb in der Regel das Recht hat, den Auszubildenden von der Ausübung einer Nebentätigkeit abzuhalten, wenn diese die Ausbildung beeinträchtigen könnte.
Wenn Sie während Ihrer Ausbildung eine Nebentätigkeit ausüben möchten, sollten Sie sich in jedem Fall vorher mit Ihrem Ausbildungsbetrieb abstimmen, um sicherzustellen, dass die Nebentätigkeit Ihre Ausbildung nicht beeinträchtigt. Es kann auch hilfreich sein, sich an Ihre Berufsgenossenschaft oder an die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.